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   VG Freiburg, 27.03.2018 - 6 K 18/17   

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https://dejure.org/2018,19444
VG Freiburg, 27.03.2018 - 6 K 18/17 (https://dejure.org/2018,19444)
VG Freiburg, Entscheidung vom 27.03.2018 - 6 K 18/17 (https://dejure.org/2018,19444)
VG Freiburg, Entscheidung vom 27. März 2018 - 6 K 18/17 (https://dejure.org/2018,19444)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 4 Abs 1 UAbs 1 EGV 1099/2009, § 12 Abs 1 TierSchlV
    Nebenbestimmung zur Erlaubnis der Betäubung von zur Schlachtung vorgesehenen Rindern durch Kugelschuss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Isolierte Anfechtung einer Nebenbestimmung; Tierschutz; Betäubung und Tötung von Freilandrindern zwecks Schlachtung; Kugelschuss; Bolzenschuss; Höchstdauer zwischen Betäubung und Beginn der Entblutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus VG Freiburg, 27.03.2018 - 6 K 18/17
    Gegen belastende Nebenbestimmungen eines - wie hier - begünstigenden (gestattenden) - Verwaltungsakts ist, sofern nicht eine isolierte Aufhebbarkeit ausnahmsweise offenkundig von vornherein ausscheidet, die Anfechtungsklage gegeben (BVerwG, Urt. v. 22.11.2000 - 11 C 2/00 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 42 Rn. 92; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Aufl. 2017, § 36 Rn. 88).
  • BVerwG, 09.12.2015 - 6 C 37.14

    Ersatzschule; Verleihung der Eigenschaft einer anerkannten Ersatzschule;

    Auszug aus VG Freiburg, 27.03.2018 - 6 K 18/17
    Die Nebenbestimmung ist ein Mittel, das Fehlen von Voraussetzungen für den Erlass des Verwaltungsakts zu überbrücken (vgl. zu § 36 bad.-württ. LVwVfG: BVerwG, Urt. v. 09.12.2015 - 6 C 37/14 -, Rn. 17-20, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.2000 - 1 S 1161/98

    Schießerlaubnis für die Tötung bzw Betäubung von Rindern auf Weideflächen

    Auszug aus VG Freiburg, 27.03.2018 - 6 K 18/17
    Überdies fehle es an der Vergleichbarkeit der Verfahren, da in einem Sachverständigengutachten vom 19.05.2000 im Verfahren vor dem VGH Baden-Württemberg (1 S 1161/98) nachgewiesen worden sei, dass die Betäubungswirkung eines Kugelschusses aufgrund der kinetischen Geschossenergie höher als diejenige eines Bolzenschusses sei.
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